Unsere Arbeit
Im Rahmen der jeweiligen Aufgabenkreise ist der Betreuer u. a. für verschiedene Angelegenheiten zuständig.
Die Arbeit des Betreuers deckt darüber hinaus eine Vielzahl von Aufgaben ab, die sich
jeweils aus der konkreten Situation des Einzelfalls ergeben.
Dabei sollte stets die Persönlichkeit und eine größtmögliche Selbstständigkeit des/der Betreuten beachtet werden.
Das Wohl des Betroffenen und seine Vorstellungen und Wünsche stehen immer im Vordergrund.
Arbeitsgrundlage unserer Tätigkeit ist das Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die Arbeit rechtlicher Betreuer/innen wird durch das Betreuungsgericht jährlich kontrolliert.
Auf der Grundlage des Betreuungsgesetzes § 1896 BGB kann ein Betreuungsgericht die Bestellung eines
Betreuers anordnen.
Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht ist das Vorliegen einer psychischen Krankheit bzw. eine körperliche, geistige oder seelische
Behinderung sowie ein konkreter Regelungsbedarf (§ 1896 BGB) des zu Betreuenden.
Die Aufgaben des Betreuers sind:
- Führung von rechtlichen Betreuungen durch unsere Vereinsbetreuer/innen,
- Durchführung von Einführungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer/innen und interessierte Bürger,
- Beratungen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Herausgabe von Informationsmaterial (wie z.B. für Patientenverfügungen),
- Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuer/innen und Angehörigen.
Der rechtliche Betreuer wird, nach dem Gesetz, nur mit den Aufgaben betreut, die der Betroffene selbst nicht mehr erledigen kann. Mögliche Aufgabenkreise sind z.B.:
- Behördenangelegenheiten
- Vermögensangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Gesundheitsangelegenheiten
- Postangelegenheiten