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Rechtl. Vorsorge - Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
vom 04. Februar 2025

1. Patientenverfügung – Medizinische Entscheidungen vorab regeln

Mit einer Patientenverfügung legst du fest, welche medizinischen Maßnahmen (z. B. künstliche Beatmung, Wiederbelebung oder künstliche Ernährung) in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie greift, wenn du nicht mehr selbst entscheiden kannst, z. B. durch Unfall oder Krankheit.
#Schriftform:
Die Verfügung muss schriftlich vorliegen und unterschrieben sein. Eine notarielle
Beglaubigung ist nicht erforderlich.
# Klare Anweisungen:
Allgemeine Formulierungen wie „Ich möchte keine lebensverlängernden
Maßnahmen“ reichen nicht aus. Stattdessen müssen konkrete Szenarien
beschrieben werden.
# Regelmäßige Überprüfung:
Eine aktuelle Verfügung gibt Ärzten und Angehörigen Sicherheit, deinen Willen zu
respektieren.

2. Vorsorgevollmacht – Vertrauensperson für Entscheidungen bestimmen

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Person deines Vertrauens zu benennen, die für dich handelt, wenn du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist. Dies umfasst nicht nur medizinische Entscheidungen, sondern auch rechtliche und finanzielle Belange, wie Bankgeschäfte oder Behördengänge.
# Keine Notarpflicht:
Eine einfache schriftliche Vollmacht ist ausreichend. Für komplexe Bereiche, wie
Immobiliengeschäfte, wird jedoch eine notarielle Beglaubigung empfohlen.
# Flexibilität:
Du entscheidest, welche Aufgaben der Bevollmächtigte übernehmen soll.
# Wichtig:
Ohne Vorsorgevollmacht könnte ein Gericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, der
möglicherweise nicht deinen Wünschen entspricht.

3. Betreuungsverfügung – Gerichtliche Betreuung mitbestimmen

Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder die Vollmacht nicht alle Bereiche abdeckt, kann ein Gericht eine Betreuung anordnen. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmst du im Voraus, wer in diesem Fall dein Betreuer sein soll – und wen du auf keinen Fall möchtest.
# Gerichtliche Orientierung:
Das Betreuungsgericht wird deinen Wunsch in der Regel berücksichtigen, wenn die
vorgeschlagene Person geeignet ist.
# Keine Notarpflicht:
Auch hier genügt eine einfache schriftliche Verfügung mit Unterschrift.
# Persönliche Anweisungen:
Du kannst dem Betreuer konkrete Vorgaben machen, wie z. B. Wohnort oder
medizinische Wünsche.

4. Betreuungsvereine – Kompetente Unterstützung

Betreuungsvereine bieten unabhängige Beratung und helfen dir dabei, deine Vorsorgeunterlagen korrekt zu erstellen oder zu prüfen. Sie sind gemeinnützige Organisationen, die mit Betreuungsgerichten und Sozialdiensten zusammenarbeiten.
# Leistungen: Beratung zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und
Betreuungsverfügung; Bereitstellung von Formularen und Checklisten.
# Meist kostenlos: Die Beratung ist häufig kostenfrei oder kostengünstig, da viele
Vereine staatlich gefördert werden.
# Praxiserfahrung: Betreuungsvereine wissen, worauf es rechtlich ankommt und
können auch im Ernstfall unterstützen.

Fazit: Rundum abgesichert

Die Kombination aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bietet den besten Schutz für deine Selbstbestimmung. Betreuungsvereine sind dabei ein wertvoller Partner, um alle Vorsorgedokumente rechtssicher und individuell zu gestalten. Es lohnt sich, diese wichtigen Dokumente frühzeitig zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.

++ Fortbildung für ehrenamtliche Betreuer ++ Info-Veranstaltungen 2025 ++
vom 2. Januar 2025

Wir möchten Sie hiermit auf die im Jahr 2025 stattfindenen Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte in Strausberg in den Räumen der AWO - Gaststube "Lieselotte" - hinweisen:

1. Patientenverfügung
Termin : 19.03.2025, 15.00 Uhr
Ort : 15344 Strausberg,Otto-Grotewohl-Ring 1
Referent : A. Nehl

2. Vorsorgevollmacht
Termin : 21.05.2025, 15.00 Uhr
Ort : 15344 Strausberg, Otto-Grotewohl-Ring 1
Referent : Rechtsanwalt T. Krauß

3. Einführung in die Aufgaben des Betreuers
Termin : 17.09.2025, 15.00 Uhr
Ort : 15344 Strausberg, Otto-Grotewohl-Ring 1
Referent : A. Nehl

4. Betreuungsrechtliche Aspekte beim Verkauf und der Verwaltung von Immobilien
Termin : 19.11.2025, 15.00 Uhr
Ort : 15344 Strausberg, Otto-Grotewohl-Ring 1
Referent : Dr. M. Kjulbassanoff

Fotoquelle: Shutterstock-Lizenz
 
 
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